Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zahlung
Gestellte Rechnungen sind grundsätzlich unmittelbar nach Erhalt bzw. spätestens nach 8 Tagen ohne Abzug zu begleichen, außer es wurden andere Vereinbarungen bezüglich Skonto getroffen. Bei Aufträgen werden 50% der Summe bei Auftragserteilung fällig, der Restbetrag vor Montagebeginn oder nach erfolgreicher Montage in Bar. Kleinbeträge unter 200EUR müssen vor Ort in Bar beglichen werden. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

§ 2 Gewährleistung
Grundsätzlich gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auf alle Montagen und bestellter Ware, es sei denn es wurden andere Vereinbarungen getroffen.
Reparaturarbeiten sind von einer Gewährleistung ausgeschlossen.
Bei Fremdeingreifen oder Fehlbedienungen auf die von uns montierten Elementen erlischt unsere Garantie.

 

§ 3 Preisbindung
Bei Angeboten gestellte Preise sind nur in der angegebenen Menge verbindlich, Nachbestellungen, zusätzliche Materialien und Arbeiten werden nach Listenpreisen zusätzlich abgerechnet. Montagepauschalen sind nicht mehr gültig, wenn die Montage bauseits nicht in einem Zuge ausgeführt werden kann d.h. wenn durch andere Umstände oder Fremdverschulden die Montage auf mehrere Tage aufgeteilt werden muß, weil die Vorarbeiten nicht abgeschlossen sind. Sollte ein Angebot vor der Auftragserteilung den Jahreswechsel überschreiten, wird zum Angebotspreis, die von dem jeweiligen Hersteller berechnete Preiserhöhung aufgerechnet, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

 

§ 4 Preisstellung
Meine Preisstellung stützt sich grundsätzlich auf die Preisempfehlungen des jeweiligen Herstellers. Anfahrtswege werden nicht durch Pauschalpreise berechnet. Die zu bezahlende Arbeitszeit wird ab verlassen meines Firmensitzes bis zur Rückkehr an dieselbe zuzüglich der Zeit für Beladen der Fahrzeuge, Entsorgungs- und Aufräumarbeiten (Verpackungen
oder ausgebaute Materialien) berechnet – Wir rechnen nach 1/4Stunden-Takt ab und runden auf. Die KFZ-Pauschale beinhaltet Kosten wie Anschaffung, Benzin, Versicherung, Verschleiß und Service/TÜV. Die Pauschale wird pro Anfahrt berechnet.

 

§ 5 Angebote
Die Gültigkeit unserer schriftlichen Angebote beträgt 3 Monate, außer es wurden andere Vereinbarungen getroffen und schriftlich bestätigt.
Nur schriftliche Angebote sind gültig.

 

§ 6 Reparaturen
Bei Reparaturarbeiten werden grundsätzlich keine Festkosten vereinbart.
Die Abrechnung erfolgt immer nach Zeit und Aufwand, beim Material nach dem jeweiligen Listenpreis.
Bei Reparaturarbeiten sind leichte Verschmutzungen immer möglich, Ausbesserungsarbeiten können nicht von der Rechnung abgezogen werden.
Kleinreparaturen unter 1 Stunde mindestaufwand werden mit einer Pauschale abgerechnet.

 

§ 7 Notöffnungen
Notöffnungen werden nur nach Vorlage des Ausweises, bzw. nach anderem Beweis über den Besitz des zu öffnenden Objektes (Auto, Wohnung usw.) ausgeführt, nötigenfalls wird eine polizeiliche Auskunft eingeholt bzw. eine polizeiliche Aufsicht angefordert.
Weiteres werden Notdienste nur gegen Barzahlung im Voraus ausgeführt.
Die durch eine Notöffnung oder gewaltsame Öffnung entstandenen Schäden können nicht geltend gemacht werden.